TMR-Konzept der effizienten erweiterten Ersten Hilfe für untertägige und schwer zugängliche übertägige medizinische Notfälle

Medizindidaktisch optimierte Vermittlung eines speziell entwickelten Handlungsalgorithmus zur Einschätzung akuter vitaler Gefährdung; Blutstillung; Reposition und Schienung von Frakturen; kardiorespiratorische Stabilisierung incl. Reanimation mit Defibrillation; Schmerztherapie; nasale und intraossäre Medikamentengabe; raumluftunabhängige Atemunterstützung und ggf. Beatmung; Thoraxentlastungspunktion; Wärmeerhalt; Transportlagerung mit fixiertem Equipment; Möglichkeit der Schleif- und Senkrechtrettung.

  • Ausbildung: Grundausbildung TMR: einmalig, 16 UE
  • Wiederholungsausbildung (Refresher Training): aller zwei Jahre, 8 UE
  • Grundausbildung Innerbetrieblicher Trainer (TMR-instructor): einmalig, 8 UE
  • Wiederholungsausbildung Innerbetrieblicher Trainer: aller zwei Jahre 8 UE
Kriterien für die Ausbildung zur erweiterten Ersten Hilfe in Ausbildungsstätten

Ausbildungsstätten müssen die in Anlage 2 zu § 26 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ genannten Voraussetzungen erfüllen und gemäß den Voraussetzungen des DGUV Grundsatz 304-001 „Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe“ qualifiziert sein. Zusätzlich müssen die Ausbildungsstätten durch die Technische Universität Bergakademie Freiberg zertifiziert werden, welche zur Qualitätssicherung als Ausbildungskörper für die validierte fachliche wie didaktische Ausbildung zum TMR®-Ausbilder fungiert.

ZERTIFIZIERUNG

Ausbildungsstätten und Ausbilder können Teilnehmer- und Kurszertifizierungen nach TMR® bei der TU Bergakademie Freiberg () beantragen. urch die TU Bergakademie Freiberg werden nach anerkanntem und erfolgreich absolviertem Kurs nach Einreichen der Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme sowohl Provider- als auch Instruktorzertifikate ausgestellt. Die Zertifizierung durch die TU Bergakademie ist gebührenpflichtig.

Ausbilder

Ausbilder müssen neben der pädagogischen und medizinischen Qualifikation gemäß DGUV Grundsatz 304-001 profunde Erfahrungen und Kenntnisse in untertägiger Umgebung und untertägigen Rettungswerken besitzen sowie mit Szenario-basierten Trainings vertraut sein. Innerbetriebliche Trainer zur Inübunghaltung können bei fachlicher und pädagogischer Eignung nach einer erfolgten Grundausbildung TMR sowie einem Instruktorenlehrgang TMR  qualifiziert werden.

Rechtliche Grundlagen

Grundlage ist die Unternehmerpflicht zur Gewährleistung adäquater Erster Hilfe (§11 Abs. 1 Nr. 4 ABBergV), die Pflicht zur Ersten-Hilfe-Leistung im Rahmen der Notkompetenz in Abhängigkeit des erworbenen Kompetenzniveaus nach Strafgesetzbuch (§34 StGB) und die fehlende untertägige Zuständigkeit und Erreichbarkeit durch den öffentlichen Rettungsdienst. (Brand- und Katastrophenschutzgesetz der Länder)